Pro­Re­al Deutsch­land 7 stoppt Zins­aus­zah­lun­gen und das Folgeprodukt

Treppe abwärts wie bei ProReal Deutschland 7

Bild von Wer­ner Weis­ser auf Pixabay

Die Zeich­ner der Namens­schuld­ver­schrei­bun­gen Pro­Re­al Deutsch­land 7 erhiel­ten die­ser Tage Post von der Pro­Re­al Deutsch­land 7 GmbH. Die Brie­fe haben aller­dings unter­schied­li­che Inhal­te. Drei ver­schie­de­nen Fas­sun­gen sind im Umlauf. In allen Vari­an­ten teilt die Pro­Re­al Deutsch­land 7 GmbH den Zeich­nern zunächst mit, dass die Zin­sen für das letz­te Quar­tal “vor­aus­sicht­lich zeit­ver­setzt” gezahlt wer­den. Die Lauf­zeit der Namen­s­chuld­ver­schrei­bun­gen ende­te plan­mä­ßig zum 31. Dezem­ber 2023. “Nach aktu­el­lem Stand”, so heißt es in den Schrei­ben wei­ter, “wird von einer frist­ge­rech­ten Rück­zah­lung gemäß § 4 Absatz 3 der Bedin­gun­gen für die nach­ran­gi­gen Namens­schuld­ver­schrei­bun­gen aus­ge­gan­gen*”. Der Teu­fel liegt wie immer im Detail, hier in der mit Stern­chen ange­kün­dig­ten Fuß­no­te. Die Pro­Re­al Deutsch­land 7 GmbH hat näm­lich sechs Mona­te Zeit, die Ein­la­gen zurück­zu­zah­len, die wäh­rend die­ser Zeit zins­frei blei­ben. Das wirkt sich nega­tiv auf den Durch­schnitts­zins über die Anla­ge­lauf­zeit aus. Nicht zuletzt erfolgt aber erst ein­mal gar kei­ne Zah­lung, wenn zum Rück­zah­lungs­tag die Liqui­di­tät der Emit­ten­tin für die Rück­zah­lung unter gleich­mä­ßi­ger Behand­lung aller Anle­ger nicht aus­reicht. Ob das der Fall sein wird, ist der­zeit die gro­ße Fra­ge. Die ers­te Ver­si­on des Schrei­bens beschränkt sich auf die­sen Inhalt.

Anhalts­punk­te dafür, dass es mit der Rück­zah­lung Schwie­rig­kei­ten geben könn­te, lie­fern die bei­den ande­ren Ver­sio­nen des Schrei­bens. Den Zeich­nern der Pro­Re­al Deutsch­land 7 GmbH wur­de vor eini­ger Zeit die Wie­der­an­la­ge der frei­wer­den­den Gel­der in den “Pro­Re­al Deutsch­land 7 — Exklu­si­ves Fol­ge­an­ge­bot” wärms­tens ans Herz gelegt. Nach den bis­he­ri­gen guten Erfah­run­gen mit One Group hat sich eine gan­ze Rei­he der Anle­ger dafür ent­schie­den. Die­sen Anle­gern wird in der zwei­ten Vari­an­te des aktu­el­len Rund­schrei­bens ein erwei­ter­tes Wider­rufs­recht für die Wie­der­la­ge ein­ge­räumt, ein ent­spre­chen­des Mus­ter­wi­der­rufs­schrei­ben wur­de bereits bei­gefügt. Eine kon­kre­te Erklä­rung für die­ses erwei­ter­te Wider­rufs­recht fin­det sich in die­sem Brief jedoch nicht.

Die lie­fert die drit­te Ver­si­on des Schrei­bens. Die­se Ver­si­on haben die Anle­ger erhal­ten, die bis­her Inter­es­se an der Wie­der­an­la­ge ange­zeigt, die Zeich­nung aber noch nicht voll­endet hat­ten. Im Schrei­ben an die­se Anle­ger­grup­pe heißt es:

“In Anbe­tracht der aktu­ell noch nicht vor­lie­gen­den Ergeb­nis­se aus der Port­fo­lio­ana­ly­se tei­len wir Ihnen mit, dass wir im Sin­ne der Anle­ger agie­rend die Annah­men von Zeich­nungs­er­klä­run­gen betref­fend die Ver­mö­gens­an­la­ge Pro­Re­al Deutsch­land 7 — Exklu­si­ves Fol­ge­an­ge­bot gestoppt haben. Dies bedeu­tet für Ihre ein­ge­reich­ten Zeich­nungs­un­ter­la­gen, dass wir die­se lei­der nicht bestä­ti­gen können.”

Ein voll­stän­di­ges Bild erhal­ten die Anle­ger nur, wenn sie alle drei Ver­sio­nen des Schrei­bens ken­nen. Zudem wird aus der drit­ten Vari­an­te deut­lich: Den Anle­gern, die die Wie­der­an­la­ge bereits gezeich­net haben, bleibt prak­tisch kei­ne Alter­na­ti­ve zum Wider­ruf. Denn “Pro­Re­al Deutsch­land 7 — Exklu­si­ves Fol­ge­an­ge­bot” wird ohne­hin nicht rea­li­siert. Dann ist es nach mei­ner Auf­fas­sung auch bes­ser, gleich aktiv den Wider­ruf zu erklä­ren, als wei­ter­hin ver­trag­lich zu einer Ein­zah­lung ver­pflich­tet zu sein. Nach Auf­fas­sung der uns lau­fend bera­ten­den Anwäl­te kann dafür das Mus­ter­wi­der­ruf­schrei­ben ver­wen­det werden.

Ber­lin, 11. Janu­ar 2024, Kers­tin Kondert

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