ProReal Deutschland 7 stoppt Zinsauszahlungen und das Folgeprodukt

Bild von Werner Weisser auf Pixabay
Die Zeichner der Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7 erhielten dieser Tage Post von der ProReal Deutschland 7 GmbH. Die Briefe haben allerdings unterschiedliche Inhalte. Drei verschiedenen Fassungen sind im Umlauf. In allen Varianten teilt die ProReal Deutschland 7 GmbH den Zeichnern zunächst mit, dass die Zinsen für das letzte Quartal “voraussichtlich zeitversetzt” gezahlt werden. Die Laufzeit der Namenschuldverschreibungen endete planmäßig zum 31. Dezember 2023. “Nach aktuellem Stand”, so heißt es in den Schreiben weiter, “wird von einer fristgerechten Rückzahlung gemäß § 4 Absatz 3 der Bedingungen für die nachrangigen Namensschuldverschreibungen ausgegangen*”. Der Teufel liegt wie immer im Detail, hier in der mit Sternchen angekündigten Fußnote. Die ProReal Deutschland 7 GmbH hat nämlich sechs Monate Zeit, die Einlagen zurückzuzahlen, die während dieser Zeit zinsfrei bleiben. Das wirkt sich negativ auf den Durchschnittszins über die Anlagelaufzeit aus. Nicht zuletzt erfolgt aber erst einmal gar keine Zahlung, wenn zum Rückzahlungstag die Liquidität der Emittentin für die Rückzahlung unter gleichmäßiger Behandlung aller Anleger nicht ausreicht. Ob das der Fall sein wird, ist derzeit die große Frage. Die erste Version des Schreibens beschränkt sich auf diesen Inhalt.
Anhaltspunkte dafür, dass es mit der Rückzahlung Schwierigkeiten geben könnte, liefern die beiden anderen Versionen des Schreibens. Den Zeichnern der ProReal Deutschland 7 GmbH wurde vor einiger Zeit die Wiederanlage der freiwerdenden Gelder in den “ProReal Deutschland 7 — Exklusives Folgeangebot” wärmstens ans Herz gelegt. Nach den bisherigen guten Erfahrungen mit One Group hat sich eine ganze Reihe der Anleger dafür entschieden. Diesen Anlegern wird in der zweiten Variante des aktuellen Rundschreibens ein erweitertes Widerrufsrecht für die Wiederlage eingeräumt, ein entsprechendes Musterwiderrufsschreiben wurde bereits beigefügt. Eine konkrete Erklärung für dieses erweiterte Widerrufsrecht findet sich in diesem Brief jedoch nicht.
Die liefert die dritte Version des Schreibens. Diese Version haben die Anleger erhalten, die bisher Interesse an der Wiederanlage angezeigt, die Zeichnung aber noch nicht vollendet hatten. Im Schreiben an diese Anlegergruppe heißt es:
“In Anbetracht der aktuell noch nicht vorliegenden Ergebnisse aus der Portfolioanalyse teilen wir Ihnen mit, dass wir im Sinne der Anleger agierend die Annahmen von Zeichnungserklärungen betreffend die Vermögensanlage ProReal Deutschland 7 — Exklusives Folgeangebot gestoppt haben. Dies bedeutet für Ihre eingereichten Zeichnungsunterlagen, dass wir diese leider nicht bestätigen können.”
Ein vollständiges Bild erhalten die Anleger nur, wenn sie alle drei Versionen des Schreibens kennen. Zudem wird aus der dritten Variante deutlich: Den Anlegern, die die Wiederanlage bereits gezeichnet haben, bleibt praktisch keine Alternative zum Widerruf. Denn “ProReal Deutschland 7 — Exklusives Folgeangebot” wird ohnehin nicht realisiert. Dann ist es nach meiner Auffassung auch besser, gleich aktiv den Widerruf zu erklären, als weiterhin vertraglich zu einer Einzahlung verpflichtet zu sein. Nach Auffassung der uns laufend beratenden Anwälte kann dafür das Musterwiderrufschreiben verwendet werden.
Berlin, 11. Januar 2024, Kerstin Kondert
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