AdvoAd­vice zwingt Tho­masLloyd zum Offen­le­gen oder Zahlen

ThomasLloyd Zahlen

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Die Tho­masLloyd Cle­an­tech Infra­struc­tu­re Hol­ding GmbH (TL CTIH) muss Far­be beken­nen oder zah­len. Die Kanz­lei AdvoAd­vice aus Ber­lin, erprob­ter Geg­ner der Tho­masLloyd-Grup­pe auf Sei­ten der Anle­ger, hat wei­te­re Sie­ge vor dem Land­ge­richt Osna­brück zu Guns­ten der Anle­ger erstrit­ten (sie­he ver­link­ten Bei­trag am Ende des Arti­kels). Die Zah­lung, zu der die TL CTIH ins­ge­samt ver­ur­teilt wur­de, ist nicht von Pap­pe. Ins­ge­samt 1,8 Mil­lio­nen Euro soll die TL CTIH an drei Inves­to­ren zah­len — oder nach­voll­zieh­bar offen­le­gen, war­um sie nicht der Lage ist, die­se Zah­lun­gen zu leisten.

Es geht um hohe Direkt­be­tei­li­gun­gen an der TL CTIH. Die soll­ten unter ande­rem dafür ver­wen­det wer­den, den für das zwei­te Halb­jahr 2024 geplan­ten Gang an die Ams­ter­da­mer Bör­se zu finan­zie­ren. Zu die­sem Zweck hat­te vor etwas mehr als einem Jahr die in den Nie­der­lan­de gera­de erst gegrün­de­te Tho­masLloyd Cli­ma­te Solu­ti­ons B.V. die Gesell­schafts­an­tei­le der TL CTIH über­nom­men und einen Ver­schmel­zungs­ver­trag mit ihrer neu­en Toch­ter ver­ein­bart. Die Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de der TL CTIH, die wie die Spin­ne im Netz der Tho­masLloyd-Kapi­tal­an­la­gen sitzt, soll­ten im Zuge die­ser Ver­schmel­zung auf die Mut­ter­ge­sell­schaft über­ge­hen und die­se dann an der Ams­ter­da­mer Bör­se notiert wer­den. Dar­aus wur­de aller­dings nichts.

Ob das Vor­ha­ben von Anfang an aus­sichts­los war und nur dem Ein­sam­meln wei­te­rer Mil­lio­nen dien­te oder ob es unter­wegs aus wel­chen Grün­den auch immer geschei­tert ist, wis­sen wir nicht. Die Tho­masLloyd-Grup­pe schien unter dem Label “Tho­masLloyd Cli­ma­te Solu­ti­ons” einen Neu­start der Grup­pe ange­hen zu wol­len. Denn auch ande­re Unter­neh­men erhiel­ten die­sen schö­nen neu­en Namen und wur­den eigens umbe­nannt. Aus der Tho­masLloyd Glo­bal Assets Manage­ment GmbH wur­de die Tho­masLloyd Cli­ma­te Solu­ti­ons GmbH, die ihren Sitz in Mün­chen hat. Die­se Gesell­schaft unter Geschäfts­füh­rung von Mat­thi­as Klein ist auch ver­ant­wort­lich für den neu­en Inter­net­auf­tritt der Grup­pe. Die Tho­masLloyd Glo­bal Asset Manage­ment (Schweiz) AG heißt jetzt Tho­masLloyd Cli­ma­te Solu­ti­ons AG. Obwohl es sich um die geschäfts­füh­ren­de Kom­man­di­tis­ten der deut­schen Tho­masLloyd-Fonds han­delt, hat sie es nicht für nötig gehal­ten, die von ihr betreu­ten Anle­ger über ihr neu­es Gewand zu infor­mie­ren. Und auch die ehe­ma­li­ge Tho­masLloyd Group Ltd. in Lon­don, in der maß­geb­lich die Gebüh­ren der Grup­pe zusam­men­flie­ßen, ist den Weg mit­ge­gan­gen und heißt nun­mehr Tho­masLloyd Cli­ma­te Solu­ti­ons Ltd.

Dem Grun­de nach scheint sich trotz­dem nichts geän­dert zu haben. Tat­säch­lich ist die TL CTIH auch heu­te noch im deut­schen Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen. Erstaun­li­cher­wei­se ist dort noch etwas ande­res zu fin­den: eine neue Gesell­schaft­er­lis­te. Obwohl uns bis­her auch kein Gesell­schafts­recht­ler erklä­ren konn­te, wie eine bereits auf eine ande­re Gesell­schaft ver­schmol­ze­ne Gesell­schaft auf ein­mal eine neue Gesell­schaf­te­rin erhal­ten kann, ist genau das gesche­hen. Die neue Gesell­schaf­te­rin ist die Lon­do­ner Tho­masLloyd Hol­dings Ltd., die Gesell­schaft­er­lis­te datiert auf den 15. Janu­ar 2025.

Vor die­sem Hin­ter­grund bekom­men die aktu­el­len Urtei­le gegen die TL CTIH eine beson­de­re Bri­sanz. Wenn es der TL CTIH nicht mög­lich ist, Assets zu ver­äu­ßern, um wie vom Land­ge­richt Osna­brück gefor­dert, die Anle­ger­for­de­run­gen zu beglei­chen (nach uns vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen aktu­ell bestehen weit mehr For­de­run­gen von Anle­gern gegen die TL CTIH als nur die aus­ge­ur­teil­ten 1,8 Mil­lio­nen Euro), dann stellt sich die Fra­ge nach der wirt­schaft­li­chen Über­le­bens­fä­hig­keit der Gesellschaft.

Was wür­de pas­sie­ren, wenn die TL CTIH tat­säch­lich Insol­venz anmel­den müss­te? Nach unse­rer Auf­fas­sung muss die­ser Fall nicht der schlech­tes­te Fall für die Anle­ger der Tho­masLloyd-Grup­pe sein. Denn ein Insol­venz­ver­wal­ter wür­de auch die Geschäf­te der Ver­gan­gen­heit unter die Lupe neh­men und Rück­for­de­rungs­an­sprü­che prü­fen, gege­be­nen­falls auch gegen die Inter­es­sen der Gesell­schaft getä­tig­te Trans­ak­tio­nen anfech­ten. Viel­leicht wäre das sogar ein Weg, über­haupt Licht in den undurch­dring­li­chen Tho­masLloyd-Dschun­gel zu bringen.

Ber­lin, 25. März 2025, Kers­tin Kondert

Den Bei­trag von AdvoAd­vice kön­nen Sie hier lesen

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